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Bookingsite Fahrschule Böller

Team

Urs Böller

Fahrlehrer, Kursleiter

Deutsch

Angebote

Einzellektion

Einzellektion

CHF 80.00

10 Lektionen - inlusive Versicherung - inklusive Qualidrive

10 Lektionen - inlusive Versicherung - inklusive Qualidrive (10 Lektionen)

CHF 830.00

Administrationspauschale

Administrationspauschale

CHF 100.00

Qualidrive

Qualidrive

CHF 30.00

Fahrzeuge

Volkswagen Golf VII

Handschaltung

Volkswagen Golf VII

Automat

Buchungszeitraum Fahrstunde

Montag

07:00 - 18:00

Dienstag

07:00 - 18:00

Mittwoch

07:00 - 18:00

Donnerstag

07:00 - 18:00

Freitag

07:00 - 18:00

Büroöffnungszeiten

Montag

08:00 - 17:00

Dienstag

08:00 - 17:00

Mittwoch

08:00 - 17:00

Donnerstag

08:00 - 17:00

Freitag

08:00 - 17:00

Informationen

Adresse

Bahnhofstrasse 4

5000 Aarau

Telefon

+41 79 415 13 11

E-Mail

[email protected]

Website

https://fahrschule-boeller.ch

Fahrschule Böller

Erfolgreich Fahren lernen

Seit 1994 bereitet die Fahrschule Urs Böller Neulenker erfolgreich auf den Strassenverkehr vor. Zusätzlich befindet sich im Herzen von Aarau das Theorielokal, in welchem VKU Kurse und Motorradgrundkurse stattfinden.

Profitiere von über 25 Jahren Erfahrung und hervorragenden Konditionen. Nach Vereinbarung kann ich Dich sehr gerne auch an anderen Orten abholen, ganz nach Deinen Bedürfnissen.

Ich freue mich Dich auf Deinem Weg zum Führerausweis begleiten zu dürfen!


PREISE

Sparpaket
CHF 830.00 - Du sparst 100.00 CHF
10 Lektionen inklusive Versicherung und Qualidrive

Einzellektion
CHF 80.00 (Hinzu kommen einmalig CHF 100.00 für die obligatorische Versicherung)

Qualidrive
CHF 30.00
Mit Qualidrive verfolgst Du Deinen Lernfortschritt online und siehst meine Bewertungen und Kommentare zu jeder Fahrstunde

Standort

AGBs

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt nach Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder online) bei der Fahrschule in Kraft und endet nach der bestandenen praktischen Führerprüfung automatisch. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr VZV entspricht.

Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung jedoch nicht garantieren.

Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden in einem für Fahrschulen ausgerüsteten Fahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lektionsdauer
Eine Lektion dauert in der Regel 45 Minuten. Doppellektionen dauern 90 Minuten.

Treffpunkt
Der Treffpunkt wird nach Absprache durch die Fahrschule definiert. Der Abholort kann vom Zielort abweichen.

Absenzen
Alle Abmeldungen haben in telefonischer oder brieflicher Form zu erfolgen – die Fahrschule akzeptiert keine Abmeldungen per E-Mail oder WhatsApp.
Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Für gebuchte Kurse (VKU, Motorradgrundkurs), bis zu drei Tagen vor Kursbeginn abgesagt werden, wird 50% des Kurspreises belastet. Wird ein Kurs innerhalb von weniger als drei Tagen annulliert, wird 100% des Kurspreises berechnet. Bei nicht ordnungsgemässen Abmeldungen wird ebenfalls 100% der vereinbarten Dienstleistung berechnet.
Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfall oder Krankheit ist der Fahrschule ein Arztzeugnis vorzulegen.

Versicherung für Fahrschüler der Kategorie B
Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung). An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler den auf dem Anmeldeformular festgehaltenen Betrag.

Einschränkungen – Vorbehalte der Versicherung
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule anwesend ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung und Grobfahrlässigkeit.

Versicherung für Motorradkurse, Motorradunterricht
Der Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert. Der Fahrschüler ist für seine Versicherung selber verantwortlich. Die Anmeldung gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die Fahrschule gestellt werden. Der Fahrschüler garantiert der Fahrschule, dass sein Motorrad den Vorschriften der technischen Zulassung von Motorfahrzeugen entspricht. Die Fahrschule übernimmt nur Schäden, welche von ihren Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt, ausgenommen bei Schnee und Glatteis.

Zahlungsbedingungen
In Rechnung gestellte Kurse und Lektionen sind innert 10 Tagen (Datum der Rechnung) zu bezahlen. Allfällige Ausstände sind spätestens am Prüfungstag in bar zu begleichen. Das gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zulasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen).

Bezahlung der Kurse
Die Kurse sind mit Einzahlungsschein oder bar zu bezahlen. Die Zahlung ist spätestens bei Kursbeginn zu leisten. Sollte der Betrag bis Ende des Kurses nicht entrichtet worden sein, wird die Fahrschule keine Kursbestätigung ausstellen.

Zahlungsverzug
Hält der Fahrschüler die Zahlungsfristen nicht ein, stellt die Fahrschule eine Zahlungserinnerung aus. Wird auf die Zahlungserinnerung wiederum nicht fristgerecht reagiert, leitet die Fahrschule ein Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.– sowie der Verzugszins von 6% fällig.

Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält die Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule einen Instruktoren-Wechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

Ausweis, Berechtigungen
Jeder Fahrschüler ist selber dafür verantwortlich, im Besitze des gültigen Lernfahrausweises der entsprechenden Fahrzeugkategorie und aller Kursbestätigungen (Nothelfer, Verkehrskunde, Theorie) zu sein. Bei fehlenden Dokumenten lehnt die Fahrschule jede Verantwortung ab.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das „Schweizer Recht“ anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

Fahrschule Urs Böller